Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Alpenvereins

Für den Fall, dass nach Annahme Ihrer Buchung strengere behördliche Auflagen  eingeführt werden, kann es zu Kündigungen Ihrer Buchung kommen. Wir werden uns in diesem Fall unverzüglich bei Ihnen melden.

  1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf einer bewirtschafteten Alpenvereinshütte gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
  2. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
    Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn des Aufenthalt bzw. bei Nichtantritt: Euro 10,– pro Person und Nacht.
    Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
  3. Der Pächter ist berechtigt, eine Anzahlung von Euro 10,– pro Nacht und Schlafplatz für Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden Stornogebühren mit geleisteten Anzahlungen verrechnet. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
  4. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt ( z.B. Lawinen, Murenabgang) nicht möglich ist. Die Hüttenwirtsleute sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren.
  5. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituationen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens des Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.